Rahmenbedingungen
Psychotherapie
Gut zu wissen
Alles beginnt mit einem Erstgespräch
Die erste, unverbindliche Einheit dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Besprechen Ihres Anliegens sowie Ihrer Fragestellungen. Sie bietet Raum für eine erste diagnostische Einschätzung und dafür, gemeinsam zu klären, welche Themen Sie mitbringen, welche Ziele Sie verfolgen und wie eine passende Behandlung gestaltet werden könnte.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und soll Ihnen die Möglichkeit geben, herauszufinden, ob sich die Zusammenarbeit für Sie stimmig anfühlt.
Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren möchten, können Sie mich gerne anrufen, mir eine E-Mail schreiben (Button „Termin vereinbaren) oder das Kontaktformular auf dieser Website nutzen.
Der erste Schritt in eine Therapie ist oft nicht leicht – aber er kann alles verändern. Sich Hilfe zu holen, bedeutet, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen – und den Weg zu mehr Klarheit, Balance und innerer Stärke zu beginnen.
Erstgespräch
Erwachsene, Kinder, Jugendliche-
Einzeltherapie
-
Selbsterfahrung
Preis / Einheit
Erwachsene, Kinder, Jugendliche-
Einzeltherapie
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Selbsterfahrung
Meine psychotherapeutischen Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Da ich eingetragene Psychtherapeutin bin, haben Sie die Möglichkeit einen Kostenzuschuß bei der jeweiligen Krankenkasse zu beantragen.
Psychotherapie – Kostenzuschuss der Krankenkassen
Unter welchen Umständen bekommen Sie einen Kostenzuschuss?
Bei krankheitswertigen Diagnosen (laut ICD 10) gewähren die österreichischen Krankenkassen eine teilweise Rückerstattung der Kosten für Psychotherapie. Psychotherapeutische Beratung, z. B. bei Problemen in Schule, Beruf oder Partnerschaft, ist keine Leistung der ÖGK.
Je nach Krankenkasse variieren die erstatteten Beträge. Grundsätzlich gewähren die Krankenkassen sowohl für Einzel- als auch für Gruppentherapie einen Kostenzuschuss, sofern eine entsprechende Diagnose vorliegt. Diese kann gegebenenfalls nach den ersten Therapieeinheiten von mir erstellt werden.
Antrag um Kostenzuschuss für die ersten 10 Therapieeinheiten
Nach der 1. Therapieeinheit ist eine vom allgemeinen Arzt auszufüllende Bestätigung erforderlich: „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“, um eine organische Ursache für die Beschwerden auszuschließen. Die Untersuchung muss spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung erfolgen. Diese reichen Sie mit den bezahlten Honorarnoten (inkl. Banküberweisungen) bei Ihrer Krankenkasse ein.
Wenn Sie bis dato keine Psychotherapie in Anspruch genommen haben, gewähren Ihnen die Krankenkassen 10 Einheiten Psychotherapie.
Antrag um Kostenzuschuss ab der 11. Therapieeinheit
Für eine weitere Inanspruchnahme der Therapie mit Kostenzuschuss der Krankenkasse ist ab der 11. psychotherapeutischen Sitzung eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse erforderlich. Dafür füllen wir in der 7.-8. Therapieeinheit gemeinsam einen Antrag auf Kostenzuschuss für weitere Therapiesitzungen aus. Dieser Antrag ist von Ihnen selbstverantwortlich 2 Wochen vor der 11. Sitzung bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen. Die Beantwortung des Antrages erfolgt in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen. Die teilweise Rückerstattung erfolgt bei positivem Bescheid ab der 11. Stunde
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, fragen Sie für die Abdeckung der Differenz zwischen Honorarnote und Kostenzuschuss bei dieser nach.
Wieviel Kostenzuschuss bekommen Sie?
Stand: Jänner 2025
ÖGK: Einzelsitzung 50 Minuten: Euro 33,70
Gruppensitzung 90 Minuten: Euro 12,10
SVS: Einzelsitzung 50 Minuten: Euro 45,00
Gruppensitzung 90 Minuten: Euro 15,01
BVAEB: Einzelsitzung 50 Minuten: Euro 46,60
Gruppensitzung 90 Minuten: Euro 15,60
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Preis / Einheit
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Gut zu wissen
Absageregelung
Da ich den vereinbarten Termin ausschließlich für Sie freihalte, bitte ich Sie, Absagen spätestens 48 Stunden vorher mitzuteilen. Sollten Stunden kurzfristiger abgesagt werden, stelle ich diese in Rechnung.
Verschwiegenheitspflicht
Eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung ist entscheidend für den Erfolg einer Psychotherapie. Grundlage dafür sind Vertrauen, Offenheit und ein Gefühl von Sicherheit.
Ich unterliege der gesetzlich verankerten, uneingeschränkten Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG). Das bedeutet, dass alle Gesprächsinhalte und persönlichen Informationen streng vertraulich behandelt und ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben werden.
Kontakt
Mag.a Annamaria Kandlhofer
Erdbergstraße 152/10
1030 Wien
Mobil : + 43-650 6651 666
Email : office (at) praxis-kandlhofer.at